Nach einer Kündigung muss abgerechnet werden, was ausgeführt wurde und was nicht. Wir schlüsseln Positionen und Nachträge prüffähig nach VOB/B auf – die Grundlage, aus der Ihr Anwalt seine Forderung zusammenstellt.
Die Hochrechnung ist kostenlos. Das Honorar steht fest, bevor Sie sich entscheiden.
Wird ein Bauvertrag gekündigt, reicht die Schlussrechnung über das Gebaute nicht aus. Abzurechnen ist auch, was beauftragt war, aber nicht mehr ausgeführt wurde – und was nur teilweise fertiggestellt ist.
Ohne ein sauberes Aufmaß weiß niemand, welche Massen wirklich verbaut und welche tatsächlich fertiggestellt sind. Genau daran scheitern viele Forderungen.
Jede Position muss dabei in ihre Kostenarten zerlegt werden – Lohn, Stoff, Gerät, Sonstiges, Nachunternehmer – jeweils mit den kalkulierten Zuschlägen. Nur so lässt sich zeigen, welcher Betrag auf entfallene Leistungen entfällt.
Diese Herleitung muss prüffähig sein: nachvollziehbar für den Anwalt, für die Gegenseite und notfalls vor Gericht. Eine grobe Schätzung trägt hier nicht.
Wir leiten jede Position und jeden Nachtrag nach VOB/B her, getrennt nach dem, was vollständig, teilweise oder gar nicht ausgeführt wurde. Das Ergebnis ist eine geordnete Übersicht, aus der sich bedienen lässt.
Lohn, Stoff, Gerät, Sonstiges und Nachunternehmer – einzeln hergeleitet, mit Baustellen- und Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Soll und Ist nebeneinander.
Mehr- und Mindermengen werden nach der VOB/B-Regel ausgeglichen – automatisch und nachvollziehbar, Position für Position, auch für Ihre Nachträge.
Sie erhalten die vollständige Herleitung als Übersicht, die Ihr Anwalt direkt verwenden kann – klar gegliedert, nachrechenbar, ohne Blackbox.
Wir bleiben bei der Rechenherleitung – nicht bei der Rechtsberatung. Ob eine Kostenart im Einzelfall als erspart gilt oder nicht, ist eine rechtliche Bewertung. Diese Entscheidung trifft Ihr Anwalt. Wir liefern die Zahlen sauber hergeleitet, er stellt daraus die Forderung zusammen.
Ein vollständiger Musterfall, 20 Seiten, nichts ausgelassen: Brückensanierung Sule, Betonbauarbeiten. Drei Positionen vollständig ausgeführt, drei nur teilweise, drei entfallen, dazu vier Nachträge in denselben Ausführungsständen.
Leseprobe ansehen (PDF, 20 Seiten)
Musterdaten zu Darstellungszwecken. Die Leseprobe enthält keine Preis- und keine Kontaktangaben – sie zeigt ausschließlich Form und Tiefe der Auswertung.
Sie gehen kein Risiko ein. Erst wenn die Forderung und das Honorar feststehen, entscheiden Sie, ob wir weitermachen.
In rund 10 Minuten klären wir Ihren Fall und was für die Abrechnung gebraucht wird.
kostenlosSie füllen unsere Excel-Listen aus: beauftragte Menge (Soll) und tatsächlich ausgeführte Menge (Ist) – für Positionen und Nachträge, je nach vollständig, teilweise oder nicht ausgeführt.
kostenlosWir rechnen und sagen Ihnen, was dabei herauskommt – und nennen ein festes Honorar. Sie entscheiden in Ruhe.
kostenlosNach Ihrer Freigabe erstellen wir die vollständige, prüffähige Herleitung für Ihren Anwalt.
Zuerst rechnen wir kostenlos hoch, was Ihnen zusteht. Dann nennen wir ein festes Honorar. Passt es nicht, entstehen Ihnen keine Kosten.
Wir ermitteln die zu erwartende Forderung aus Ihren Zahlen.
0 € · unverbindlich10 % der ermittelten Forderung, mindestens 599 € netto – der Betrag steht fest, bevor Sie sich entscheiden. Keine versteckten Kosten.
Wir erstellen die prüffähige Herleitung erst nach Ihrer Freigabe.
Leistungsverzeichnis, Aufmaß und Kalkulation nutzen wir ausschließlich zur Auswertung Ihres Falls. Wir geben nichts an Dritte weiter und löschen die Unterlagen nach Abschluss.
Hinter der C. Abraham GmbH steht ein Sachverständigenbüro mit rund 30 Jahren Erfahrung in der Abrechnung nach VOB/B. Kündigungsabrechnungen, Mengenausgleich und Nachtragsbewertung sind unser tägliches Geschäft.
Wir kennen die Baustelle von innen: den Ablauf, die Kalkulation und die Fragen, die vor Gericht gestellt werden. Deshalb liefern wir keine grobe Schätzung, sondern eine Herleitung, die der Prüfung standhält.
Aus Gründen des Datenschutzes nennen wir weder die Auftraggeber noch die ausführenden Unternehmen. Die genannten Bauvorhaben stehen beispielhaft für Projekte, in denen wir Abrechnungen und Nachweise erstellt haben.
Nein. Wir erstellen die prüffähige Herleitung jeder Kostenart – eine geordnete Übersicht, aus der sich Ihr Anwalt bedient. Die Schlussrechnung und die rechtliche Bewertung, was davon geltend gemacht wird, bleiben bei Ihnen bzw. Ihrem Anwalt.
Die Hochrechnung ist kostenlos. Erst danach nennen wir ein festes Honorar: 10 % der ermittelten Forderung, mindestens 599 € netto. Der Betrag steht fest, bevor Sie sich entscheiden – bis dahin entstehen keine Kosten.
Wir schicken Ihnen fertige Excel-Listen. Darin tragen Sie die beauftragte Menge (Soll) und die tatsächlich ausgeführte Menge (Ist) ein – getrennt nach vollständig ausgeführten, teilweise ausgeführten und gar nicht ausgeführten Positionen, und ebenso für Ihre Nachträge. Dazu Ihr Leistungsverzeichnis und die Kalkulationsgrundlagen (Mittellohn und Zuschläge).
Nein, wir beraten nicht rechtlich. Ob eine Kostenart im konkreten Fall erspart ist oder nicht, entscheidet Ihr Anwalt. Wir liefern die Zahlen so hergeleitet, dass er auf dieser Grundlage arbeiten kann.
Ihre Unterlagen verwenden wir ausschließlich für die Auswertung, geben nichts an Dritte weiter und löschen sie nach Abschluss.
Am schnellsten geht es im kurzen Erstgespräch – rund 10 Minuten genügen, um Ihren Fall einzuordnen.
Carsten Abraham · Freier Sachverständiger für Bauablaufstörungen und Bauabrechnung
„Ich wollte eigentlich nur für ganz kleine Firmen arbeiten — für die, die sich keinen Sachverständigen leisten können und die von Sachverständigen meist auch nicht bedient werden. Gekauft haben die Programme am Ende auch die Größten. Heute stehen mehrere Kunden mit mehreren hundert Mitarbeitern in meiner Kundenliste.“
Carsten Abraham ist freier Sachverständiger, nicht öffentlich bestellt und vereidigt. Gerichte und Anwälte sind daran nicht gebunden; die Aufträge kommen über die Arbeit, nicht über den Titel.