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Bauvorhaben gekündigt · Abrechnung nach VOB/B

Wir legen Ihre Forderung offen – Position für Position.

Nach einer Kündigung muss abgerechnet werden, was ausgeführt wurde und was nicht. Wir schlüsseln Positionen und Nachträge prüffähig nach VOB/B auf – die Grundlage, aus der Ihr Anwalt seine Forderung zusammenstellt.

Die Hochrechnung ist kostenlos. Das Honorar steht fest, bevor Sie sich entscheiden.

Wir schlüsseln folgende Kosten aufprüffähig nach VOB/B · Soll gegen Ist
Positionen
Vollständig ausgeführt
Nicht vollständig ausgeführt
Vollständig nicht ausgeführt
Mehr- und Mindermengenausgleich
Nachträge
Vollständig ausgeführt
Nicht vollständig ausgeführt
Vollständig nicht ausgeführt
Mehr- und Mindermengenausgleich
Zusammengeführt zu ausgeführtundnicht ausgeführt
Jeder Punkt vollständig hergeleitet – am Ende sauber getrennt nach ausgeführt und nicht ausgeführt. Was Sie davon geltend machen, entscheiden Sie.
Warum es schwierig ist

Nach der Kündigung zählt jede Position doppelt.

Wird ein Bauvertrag gekündigt, reicht die Schlussrechnung über das Gebaute nicht aus. Abzurechnen ist auch, was beauftragt war, aber nicht mehr ausgeführt wurde – und was nur teilweise fertiggestellt ist.

Ohne ein sauberes Aufmaß weiß niemand, welche Massen wirklich verbaut und welche tatsächlich fertiggestellt sind. Genau daran scheitern viele Forderungen.

Jede Position muss dabei in ihre Kostenarten zerlegt werden – Lohn, Stoff, Gerät, Sonstiges, Nachunternehmer – jeweils mit den kalkulierten Zuschlägen. Nur so lässt sich zeigen, welcher Betrag auf entfallene Leistungen entfällt.

Diese Herleitung muss prüffähig sein: nachvollziehbar für den Anwalt, für die Gegenseite und notfalls vor Gericht. Eine grobe Schätzung trägt hier nicht.

Was Sie von uns bekommen

Eine prüffähige Speisekarte – keine Schlussrechnung.

Wir leiten jede Position und jeden Nachtrag nach VOB/B her, getrennt nach dem, was vollständig, teilweise oder gar nicht ausgeführt wurde. Das Ergebnis ist eine geordnete Übersicht, aus der sich bedienen lässt.

01

Jede Kostenart getrennt

Lohn, Stoff, Gerät, Sonstiges und Nachunternehmer – einzeln hergeleitet, mit Baustellen- und Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Soll und Ist nebeneinander.

02

Mit Mengenausgleich

Mehr- und Mindermengen werden nach der VOB/B-Regel ausgeglichen – automatisch und nachvollziehbar, Position für Position, auch für Ihre Nachträge.

03

Prüffähig aufbereitet

Sie erhalten die vollständige Herleitung als Übersicht, die Ihr Anwalt direkt verwenden kann – klar gegliedert, nachrechenbar, ohne Blackbox.

Wir bleiben bei der Rechenherleitung – nicht bei der Rechtsberatung. Ob eine Kostenart im Einzelfall als erspart gilt oder nicht, ist eine rechtliche Bewertung. Diese Entscheidung trifft Ihr Anwalt. Wir liefern die Zahlen sauber hergeleitet, er stellt daraus die Forderung zusammen.

Sehen statt glauben

Sehen Sie sich das Gutachten an, bevor Sie mit uns sprechen.

Ein vollständiger Musterfall, 20 Seiten, nichts ausgelassen: Brückensanierung Sule, Betonbauarbeiten. Drei Positionen vollständig ausgeführt, drei nur teilweise, drei entfallen, dazu vier Nachträge in denselben Ausführungsständen.

  • Kalkulationsgrundlagen – Verrechnungslohn und Zuschlagssätze, aus denen alles hergeleitet wird
  • Einzelnachweis je Position – Soll und Ist nebeneinander, jede Kostenart getrennt
  • Mehr- und Mindermengenausgleich – die VOB/B-Regel Position für Position angewandt
  • Fortlaufender Übertrag – jede Seite summiert weiter bis zur Endsumme
  • Schlusszusammenstellung – nach Kostenarten und Abrechnungsbetrag

Leseprobe ansehen (PDF, 20 Seiten)

Musterdaten zu Darstellungszwecken. Die Leseprobe enthält keine Preis- und keine Kontaktangaben – sie zeigt ausschließlich Form und Tiefe der Auswertung.

Sachverständigenbüro C. Abraham GmbH
Kündigungsabrechnung nach VOB/B
Brückensanierung Sule · Muster · BW 4711
19.239 €Auftragswert
12.886 €erbracht inkl. Ausgleich
7.238 €nicht erbracht
1 · Kalkulationsgrundlagen
2 · Übersicht der Abrechnung
3 · Einzelnachweise der Positionen
4 · Einzelnachweise der Nachträge
5 · Zusammenstellung der Positionen
6 · Schlusszusammenstellung
LESEPROBE
So läuft es ab

Vier Schritte – die ersten drei kosten nichts.

Sie gehen kein Risiko ein. Erst wenn die Forderung und das Honorar feststehen, entscheiden Sie, ob wir weitermachen.

1

Erstgespräch

In rund 10 Minuten klären wir Ihren Fall und was für die Abrechnung gebraucht wird.

kostenlos
2

Ihre Zahlen

Sie füllen unsere Excel-Listen aus: beauftragte Menge (Soll) und tatsächlich ausgeführte Menge (Ist) – für Positionen und Nachträge, je nach vollständig, teilweise oder nicht ausgeführt.

kostenlos
3

Hochrechnung

Wir rechnen und sagen Ihnen, was dabei herauskommt – und nennen ein festes Honorar. Sie entscheiden in Ruhe.

kostenlos
4

Ausarbeitung

Nach Ihrer Freigabe erstellen wir die vollständige, prüffähige Herleitung für Ihren Anwalt.

Kein Risiko, keine Überraschung

Sie kennen die Forderung und das Honorar, bevor Sie zusagen.

Zuerst rechnen wir kostenlos hoch, was Ihnen zusteht. Dann nennen wir ein festes Honorar. Passt es nicht, entstehen Ihnen keine Kosten.

Zuerst

Kostenlose Hochrechnung

Wir ermitteln die zu erwartende Forderung aus Ihren Zahlen.

0 € · unverbindlich
Dann

Festes Honorar

10 % der ermittelten Forderung, mindestens 599 € netto – der Betrag steht fest, bevor Sie sich entscheiden. Keine versteckten Kosten.

Erst danach

Die Ausarbeitung

Wir erstellen die prüffähige Herleitung erst nach Ihrer Freigabe.

Ihre Unterlagen bleiben Ihre Sache.

Leistungsverzeichnis, Aufmaß und Kalkulation nutzen wir ausschließlich zur Auswertung Ihres Falls. Wir geben nichts an Dritte weiter und löschen die Unterlagen nach Abschluss.

Wer rechnet

Ein Sachverständiger, der dafür geradesteht.

Carsten Abraham
Carsten Abraham · Sachverständiger für Abrechnung nach VOB/B

Hinter der C. Abraham GmbH steht ein Sachverständigenbüro mit rund 30 Jahren Erfahrung in der Abrechnung nach VOB/B. Kündigungsabrechnungen, Mengenausgleich und Nachtragsbewertung sind unser tägliches Geschäft.

Wir kennen die Baustelle von innen: den Ablauf, die Kalkulation und die Fragen, die vor Gericht gestellt werden. Deshalb liefern wir keine grobe Schätzung, sondern eine Herleitung, die der Prüfung standhält.

Auszug aus der Praxis

Nachweise unter anderem für diese Bauvorhaben.

Beethovenhalle BonnOLG StuttgartKlinikum Chemnitz Flughafen PaderbornZoo GelsenkirchenZoo Leipzig Uniklinikum GreifswaldUniklinikum Frankfurt VHS Villingen-SchwenningenStadtbetrieb WetterTiefbauamt Bottrop

Aus Gründen des Datenschutzes nennen wir weder die Auftraggeber noch die ausführenden Unternehmen. Die genannten Bauvorhaben stehen beispielhaft für Projekte, in denen wir Abrechnungen und Nachweise erstellt haben.

Häufige Fragen

Was Sie vorher wissen sollten.

Erstellen Sie unsere Schlussrechnung?

Nein. Wir erstellen die prüffähige Herleitung jeder Kostenart – eine geordnete Übersicht, aus der sich Ihr Anwalt bedient. Die Schlussrechnung und die rechtliche Bewertung, was davon geltend gemacht wird, bleiben bei Ihnen bzw. Ihrem Anwalt.

Was kostet die Auswertung?

Die Hochrechnung ist kostenlos. Erst danach nennen wir ein festes Honorar: 10 % der ermittelten Forderung, mindestens 599 € netto. Der Betrag steht fest, bevor Sie sich entscheiden – bis dahin entstehen keine Kosten.

Welche Unterlagen brauchen wir?

Wir schicken Ihnen fertige Excel-Listen. Darin tragen Sie die beauftragte Menge (Soll) und die tatsächlich ausgeführte Menge (Ist) ein – getrennt nach vollständig ausgeführten, teilweise ausgeführten und gar nicht ausgeführten Positionen, und ebenso für Ihre Nachträge. Dazu Ihr Leistungsverzeichnis und die Kalkulationsgrundlagen (Mittellohn und Zuschläge).

Geben Sie eine rechtliche Einschätzung ab?

Nein, wir beraten nicht rechtlich. Ob eine Kostenart im konkreten Fall erspart ist oder nicht, entscheidet Ihr Anwalt. Wir liefern die Zahlen so hergeleitet, dass er auf dieser Grundlage arbeiten kann.

Was passiert mit unseren Daten?

Ihre Unterlagen verwenden wir ausschließlich für die Auswertung, geben nichts an Dritte weiter und löschen sie nach Abschluss.

Loslegen

Fragen Sie die kostenlose Hochrechnung an.

Am schnellsten geht es im kurzen Erstgespräch – rund 10 Minuten genügen, um Ihren Fall einzuordnen.